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Was bleibt für dich?

Steuern und Beiträge einzeln nachvollziehen. Für reguläre Beschäftigte ab 2.000,01 € Monatsbrutto und aktive Beamte mit privater Krankenversicherung.

Bitte den tatsächlichen Satz deiner Kasse eintragen.
Freibeträge & weitere Abzüge

Nettoabzüge mindern nur die verfügbare Summe. Steuer-/SV-Bruttoänderungen durch Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung oder Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten.

Berechnung auf deinem Gerät. Persönliche Steuerangaben werden weder gespeichert noch übertragen.

So entsteht deine Netto-Schätzung

Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage werden lokal nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet. Die Umsetzung verwendet die Bibliothek lohnsteuerrechner 1.0.7. Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %, ohne Kappung und besonderes Kirchgeld.

Bei regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten berechnen wir Arbeitnehmeranteile: 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € Monatsbrutto; Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag bis 5.812,50 €. Pflegeversicherung: 1,8 % (Sachsen 2,3 %), gegebenenfalls zuzüglich 0,6 % Kinderlosenzuschlag oder abzüglich 0,25 Prozentpunkten je zweitem bis fünftem berücksichtigungsfähigem Kind unter 25.

Bei privater Versicherung zeigen wir sowohl die rechnerische Auszahlung einschließlich eines eingetragenen Arbeitgeberzuschusses als auch den verfügbaren Betrag nach dem separat gezahlten Versicherungsbeitrag. Bei aktiven Beamten entfallen Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Freiwillige GKV und pauschale Beihilfe für Beamte sind nicht enthalten.

Für Mini-/Midijobs, Rentner, Personen mit Altersentlastungsbetrag und Sonderfälle ist dieses Modell nicht geeignet. Steuer- und SV-Brutto werden als identisch angenommen; zusätzliche steuer-/SV-pflichtige Arbeitgeberanteile aus VBL/ZVK sind nicht eingerechnet. Das steuerpflichtige Monatsbrutto umfasst bereits Grundgehalt, berechnete Familien-/Kinderanteile und steuerpflichtige Zulagen. Diese werden im Netto-Rechner nicht erneut addiert. Steuer-/SV-freie Bezüge werden separat übernommen und erhöhen nur den verfügbaren Betrag. Kindergeld gehört nicht zum Besoldungsbrutto. Der Jahreswert würde nur zwölf gleiche Monate abbilden; daher steht hier der Monat im Mittelpunkt.

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