Nachvollziehbar. Bis zur Quelle.
Hier siehst du, woher unsere Werte stammen und wie unsere Rechner arbeiten.
Tarifgrundlagen
Zuletzt geprüft: 17.10.2026. Die Berechnungsgrundlagen sind bei jeder Tabelle verlinkt. Überleitungsgruppen sind nicht enthalten.
- VKA: TVöD, Lesefassung Stand 01.01.2026 (PDF)
Anlage A Bund, Seite 215, und Anlage A VKA, Seite 218: Tabellen ab 01.05.2026.
- TdL: Anlage B zum TV-L ab 01.02.2025 (PDF)
Ausgangswerte für die Berechnung der Länderentgelte.
- TdL: Tarifeinigung vom 14.02.2026 (PDF)
Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 €. Weitere Schritte siehe Tarifkalender.
Weitere Tabellen
- TVöD SuE · Originalquelle
Anlage C, gedruckte Seite 95. Ohne SuE-Zulage und weitere persönliche Zulagen.
- TVöD Pflege · Originalquelle
Anlage E, gedruckte Seite 98. P 7 bis P 16 beginnen mit Stufe 2. Ohne Pflege-, Schicht- und sonstige Zulagen.
- TV-H · Originalquelle
Anlage 1a, gültig bis 30.09.2027. Mit den Eingangsstufen 1a und 1b. Ohne Überleitungsgruppen.
- Bund A · Abschlag 2026 · Originalquelle
Rechnerische Abschlagswerte: Grundgehalt der Anlage IV BBesG (01.03.2024), zuerst +3,0 %, anschließend +2,8 %, jeweils auf Cent gerundet. Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung; kein BAlimentG-Entwurf. Ohne Familienzuschlag, Erhöhungsbeträge und Amts-/Stellenzulagen. Festgehälter sind in Spalte 1 dargestellt.
- Bund B · Abschlag 2026 · Originalquelle
Rechnerische Abschlagswerte: Grundgehalt der Anlage IV BBesG (01.03.2024), zuerst +3,0 %, anschließend +2,8 %, jeweils auf Cent gerundet. Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung; kein BAlimentG-Entwurf. Ohne Familienzuschlag, Erhöhungsbeträge und Amts-/Stellenzulagen. Festgehälter sind in Spalte 1 dargestellt.
- Bund W · Abschlag 2026 · Originalquelle
Rechnerische Abschlagswerte: Grundgehalt der Anlage IV BBesG (01.03.2024), zuerst +3,0 %, anschließend +2,8 %, jeweils auf Cent gerundet. Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung; kein BAlimentG-Entwurf. Ohne Familienzuschlag, Erhöhungsbeträge und Amts-/Stellenzulagen. Festgehälter sind in Spalte 1 dargestellt.
- Bund R · Abschlag 2026 · Originalquelle
Rechnerische Abschlagswerte: Grundgehalt der Anlage IV BBesG (01.03.2024), zuerst +3,0 %, anschließend +2,8 %, jeweils auf Cent gerundet. Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung; kein BAlimentG-Entwurf. Ohne Familienzuschlag, Erhöhungsbeträge und Amts-/Stellenzulagen. Festgehälter sind in Spalte 1 dargestellt.
So rechnen wir
Monatliches Tabellenbrutto = Tabellenwert × Beschäftigungsumfang ÷ 100. Gerundet wird auf volle Cent. Der Jahreswert multipliziert den gerundeten Monatsbetrag mit zwölf. Er bildet keine unterjährigen Tarifwechsel ab.
TV-L: transparent abgeleitete Werte
Wir erhöhen jeden Ausgangswert von Februar 2025 um den größeren Betrag aus 2,8 % und 100 €. Die dargestellte Tabelle ist rechnerisch aus der Einigung abgeleitet, keine separat veröffentlichte amtliche Tabelle.
Bund und VKA sind nicht identisch
Wir übernehmen die Bundes- und VKA-Werte getrennt aus den jeweiligen Anlagen. Unterschiede bestehen in den E-9-Gruppen und in E 1 / Stufe 2: Beim Bund beträgt dieser Wert 2.543,55 €, bei VKA 2.534,55 €. Eine pauschale Gleichsetzung beider Tabellen wäre deshalb falsch.
Grenzen der Berechnung
Tabellenwerte enthalten keine Zulagen oder Sonderzahlungen. Der Bruttorechner ergänzt den Bundesfamilienzuschlag nach deinen Angaben und manuell eingetragene laufende Bezüge. Jahressonderzahlungen, Besitzstände und individuelle Zwischenstufen werden nicht automatisch berechnet. Sondertabellen für SuE, Pflege und TV-H sowie Bundesbesoldung A/B/W/R sind enthalten. Der separate Netto-Rechner erläutert seine Annahmen und Grenzen direkt unter dem Ergebnis. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine verbindliche Entgeltabrechnung.
Redaktion und Werbung
Tarifquellen bestimmen unsere Berechnungen. Werbepartner erhalten keinen Einfluss auf Tabellenwerte. Werbeflächen und bezahlte Inhalte werden als solche gekennzeichnet. Derzeit werden keine Anzeigen externer Netzwerke geladen.