Der Beschäftigungsumfang zählt
Für die hier betrachteten allgemeinen Tabellen lässt sich das anteilige Tabellenentgelt aus Vollzeitbetrag × Beschäftigungsumfang berechnen. Bei 80 % erhältst du also 80 % des Tabellenbruttos. Die maßgebliche Vollzeit-Wochenarbeitszeit hängt von deinem Tarif und Arbeitsbereich ab.
Ein konkretes Beispiel
TVöD VKA E 9b, Stufe 3: 4.203,56 € in Vollzeit ergeben bei 80 % rechnerisch 3.362,85 € pro Monat. Die Differenz beträgt 840,71 € brutto. Vergleiche beide Varianten im Gehaltsvergleich.
Brutto ist nicht Netto
Dein Nettogehalt sinkt nicht zwingend im selben Verhältnis. Steuern, Krankenversicherung und weitere persönliche Merkmale beeinflussen die Auszahlung. Mit dem Netto-Rechner kannst du anhand deiner Steuer- und Versicherungsmerkmale eine monatliche Schätzung ergänzen.
Sonderzahlungen separat prüfen
Zulagen, Jahressonderzahlungen, Schichtarbeit oder unterjährige Änderungen können die tatsächliche Abrechnung verändern. Die Jahresansicht rechnet deshalb transparent mit zwölf gleichen Monatsbeträgen und enthält keine zusätzlichen Zahlungen.
Grundlage: TVöD (insbesondere §§ 12, 16, 20, 24 und Anlage A) sowie die TV-L-Tabelle und Tarifeinigung. Allgemeine Orientierung; individuelle Besonderheiten sind nicht vollständig abgebildet.
Alle Originalquellen ansehen →