TVöD Bund und TVöD VKA
Der TVöD betrifft viele Tarifbeschäftigte beim Bund sowie bei kommunalen Arbeitgebern. VKA steht für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Obwohl viele Beträge übereinstimmen, unterscheiden sich etwa die E-9-Gruppen zwischen Bund und VKA.
TV-L für die Länder
Für viele Tarifbeschäftigte der Länder gilt der TV-L. Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Auch innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es weitere Tarifverträge und besondere Tabellen, etwa für Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst oder Ärztinnen und Ärzte.
Beamte erhalten Besoldung
Für Beamtinnen und Beamte gelten Besoldungsgesetze statt dieser Entgelttabellen. Eine A-Besoldungsgruppe ist nicht mit einer E-Entgeltgruppe gleichzusetzen. Dienstpfad enthält auch Bundesbesoldung der Ordnungen A, B, W und R mit gesondert gekennzeichneten Abschlagswerten. Für Landesbeamte gelten andere Tabellen.
Der Vertrag ist dein Ausgangspunkt
Prüfe im Arbeitsvertrag, welcher Tarifvertrag in Bezug genommen wird. Wähle nicht allein anhand des Berufs oder der Stadt. Bei Unklarheiten helfen Personalstelle oder Personalrat.
Grundlage: TVöD (insbesondere §§ 12, 16, 20, 24 und Anlage A) sowie die TV-L-Tabelle und Tarifeinigung. Allgemeine Orientierung; individuelle Besonderheiten sind nicht vollständig abgebildet.
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